Bergüner Würfe

Und sonstig königliche Dekrete.

Die wahrscheinlich  verbotstafelreichste Gemeinde  der  Schweiz ist um ein neues Dekret reicher.

Bergüner Verbots-Schilderwald

Das Kind nennt sich „Gesetz über Fotografierverbot“ und es verbietet ab  dem 30. Mai 2017 jegliches Fotografieren auf Bergüner Gemeindeboden.

Die Gemeindeversammlung beschloss am Tage 29. Mai des 2017, wahrscheinlich nach einer wahrhaft berauschenden Versammlung, das allfälliges Fotografieren auf Gemeindeboden zu verbieten sei. Ob dies ein Marketinggang der, mir bis anhin vorwiegend als Vorurteilsreiche Gemeinde, zu interpretieren ist, tue ich hiesig ernsthaft anzweifeln. Abgesehen davon das dies Fotografierverbot juristisch kaum durchzusetzen ist, wirkt der Beschluss alles andere als Gastfreundlich. Aber bekannt ist, all die bescheuerten Unterländer-Vorurteile müssen fleissig gefüttert werden.

Da ich doch immer wieder in der Gemeinde Bergün tätig bin und meine Arbeit letztlich auch ein Mehrwert für all die dortigen Gemeindeversammler darstellt, tue ich sowohl Hotelwahl wie auch meine offene Informationspolitik mal wieder gründlich überdenken.

Meine Tätigkeit als Planzeichnerin und Forscherin, die mit die Bergüner Bergbauvergangenheit aufarbeitet, hat bis anhin viele Stunden Fronarbeit verschlungen. Käumlich werde ich meinerseits irgendwas an Material aus meiner Feder, respektive aus meinem CAD, der Gemeinde in irgendwelcher Form zukommen lassen indessen wird solch abstruses Verbot mich nicht des Ablichtens abhalten. Bei all des königlichen Getues, die Gerichte werden hier das allfällig letzte, verbindliche Wort zu sprechen wissen.

Meine Vorgeschichten, sehr zum Missfallen des Gemeindepräsidenten Peter Nicolay, eben, auf Gemeindeboden handelnd.
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2 comments on Bergüner Würfe

  1. Hat mich auch genervt! Kann mir nicht vorstellen, dass ein Fotografie-Verbot rechtlich durchführbar ist. Wenn deren Tourismus-Verantwortlichen nur noch solcher Mist einfällt, müssen sie dafür auch, die hoffentlich zahlreichen negativen Auswirkungen tragen.

  2. Werter Phillux

    In der Tat, das Fotografier-Verbot hat juristisch keinerlei Chance. Ich glaube so der eine oder andere, eher gebildete, Bergüner wird dies auch wissen. Indessen glaube ich nicht dass es der Gemeindeversammlung Ziel war, allerlei Zivilpersonen in ebenso vielen Gerichtssälen persönlich kennenzulernen. Viel eher sollten wieder althergediente Unterländer-Vorurteile, an dortiger Gemeindeversammlung, fleissig gefüttert werden. Nachdem nun der dortige Gemeinepräsi merkte das solch abstruses Verbot reichlich Gerichtskosten produzieren könnte, macht dieser und die, nicht allzu finanzstarke, Gemeinde Bergün ein Rückzieher. Ich nenn solch dilettantische Aktionen ein kollektives Hosenrunterlassen.

    Und ich selbst, Fahrbewilligung hab ich, Fahrer mit Kantonsniederlassung hab ich, und nen Fotoapparat hab ich auch. Val Tisch und Murtel da Fier wird demnächst reichlich dokumentiert und zum pennen ist Alvaneu eine wahrhaft, um Längen, sympathischere Alternative.

    Liebi Grüessli

    Luisa

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